Mitmachen Strassenverkauf
Wer darf Surprise verkaufen?
Jede erwachsene Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die in prekären sozialen und finanziellen Verhältnissen lebt, kann Verkäuferin oder Verkäufer werden. Das bedeutet: wenn Sie arbeitslos sind, Sozialhilfe bzw. eine IV-Rente beziehen oder aus verschiedenen Gründen keinerlei staatliche Unterstützung erhalten, können Sie über den Verkauf des Strassenmagazin ein eigenes Einkommen erwirtschaften. Kommen Sie zu uns und klären Sie mit uns ab, ob Sie in Ihrem Kanton mit Ihrem Aufenthaltsstatus verkaufen dürfen und eine entsprechende Bewilligung erhalten.
Kann ich mich bei Surprise anstellen lassen?
Als Verkäuferin oder Verkäufer arbeiteten Sie im Auftragsverhältnis. Darüber schliessen wir mit Ihnen eine Vereinbarung ab. Sie erhalten einen persönlichen, offiziellen Verkaufspass mit Foto und Verkäufernummer. Und einen zugewiesenen Arbeitsort, wo Sie die Hefte verkaufen. Das sind zum Beispiel Bahnhöfe, Einkaufszentren oder Standplätze in der Fussgängerzone. Für alle Verkaufsorte besitzen wir eine Bewilligung.
Was verdiene ich dabei?
Sie verdienen netto CHF 2.80 pro verkauftes Heft. Das entspricht der Differenz vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis. Es geht so: Sie kaufen das Heft bei uns für CHF 3.20, verkaufen es für CHF 6.00 und behalten die restlichen CHF 2.80.
Wie viele Stunden am Tag muss ich oder darf ich arbeiten?
Sie bestimmen selber, wie viel Sie arbeiten. Das hängt davon ab, wie fit Sie sind und wie lange Sie arbeiten wollen oder mögen.
Welche Regeln gelten für die Verkaufenden?
Als Verkäuferin und Verkäufer sollten Sie freundlich, aber nicht aufdringlich sein oder betteln. Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeit ist nicht erlaubt. Wir geben Ihnen Tipps und Hinweise und leiten Sie in Ihrem Job an. Sie sollten nur an Ihrem Arbeitsort verkaufen. Und das immer mit Ihrem persönlichen, gültigen Verkaufspass.
Wie alle rund 400 Verkaufenden sind Sie auch Botschafterin und Botschafter von Surprise auf der Strasse!
Wo kann ich mich melden?
Wir haben je ein Büro in Basel, Bern und Zürich. Dort können Sie sich telefonisch melden oder am besten persönlich vorbeikommen. Wir informieren und beraten Sie gerne. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten:
Basel
Münzgasse 16 | CH-4051 Basel
T +41 61 564 90 83 | M: +41 79 428 97 27
Öffnungszeiten Büro und Heftausgabe
Mo-Do: 9.00-12.00 Uhr
Fr: 8.00-14.00 Uhr
Sa: 9.00-12.00 Uhr
Heftausgabe Aussenstelle Aarau
Erdgeschoss des Kath. Pfarrhauses (Caritas)
Laurenzenvorstadt 80
5000 Aarau
Fr: 9.00-13.00 Uhr
Bern
Scheibenstrasse 41 | CH-3014 Bern
T +41 31 332 53 93 | M +41 79 389 78 02
Heftausgabe
Mo, Do, Fr: 8.00-13.00 Uhr
Offene Beratung für Verkaufende
Do: 10.00-12.00 Uhr
Heftausgabe Aussenstelle
Lorrainelade LoLa | Lorrainestrasse 27
CH- 3013 Bern
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 15.30-19.00 Uhr
Di, Mi: 7.30-12.30 Uhr
Sa: 7.30-16.00 Uhr
Zürich
Kanzleistrasse 107 | CH-8004 Zürich
T +41 44 242 72 11 | M +41 79 636 46 12
Heftausgabe
Mo-Fr: 8.15-12.15 Uhr
Sa: 7.45-11.45 Uhr
Bei neuem Heft zusätzlich Fr: 7.00-12.15 Uhr
Offene Beratung für Verkaufende
Di: 9.00-12.00 Uhr
Wo befinden sich die Verkaufsorte?
Wir haben rund 100 Verkaufsorte in der ganzen Deutschschweiz. Organisiert werden sie über die Vertriebe in Basel, Bern und Zürich. Hier ein erster Überblick über die Standorte.
Und was bietet mir Surprise sonst noch?
Bei Bedarf können Sie bei Surprise eine kurze Beratung erhalten. Wir ermitteln das Problem und leiten Sie an die geeignete Stelle weiter. Die Themen sind vielfältig: Finanzen, rechtliche Fragen, Umgang mit Behörden, Gesundheit, Wohnen, Arbeit. Surprise ist auf diese Themen spezialisiert und kann Ihnen kompetent weiterhelfen.
Zudem können Sie in einem Team der Surprise Strassenfussball Liga mitspielen oder im Surprise Strassenchor mitsingen. Das macht Spass, hält fit und drückt nicht aufs Portemonnaie.